AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche, sowohl stationär, mobil als auch über Onlinekanäle von Steffen Panzner Scheibentönung und Fahrzeugdesign (fortlaufend tint-design), Gartenstr. 13, 06667 Stößen.
Sie gliedern sich in:
• Allgemeiner Teil
• Besonderer Teil A Scheibentönung & Fahrzeugdesign
• Besonderer Teil B gravuren
Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbereiche zwischen Steffen Panzner Scheibentönung und Fahrzeugdesign tint-design, Gartenstr. 13, 06667 Stößen und dem Kunden in der jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, tint-design stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handeln, können Preise auch netto, zuzüglich Umsatzsteuer, dargestellt und abgerechnet werden.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Lieferung und Leistung
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kundenobjekts¹ geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person auf diesen über.
(3) Erfolgt die Leistungserbringung vor Ort beim Kunden (mobiler Service), so gilt das Kundenobjekt¹ mit Abschluss der Arbeiten und Mitteilung an den Kunden als übergeben, auch wenn der Kunde nicht persönlich anwesend ist.
(4) Wird das Kundenobjekt¹ durch einen Transportdienstleister, Kurier oder Abholservice an den Kunden überführt, geht die Gefahr mit der Übergabe an diesen Dritten auf den Kunden über.
(5) tint-design haftet nicht für Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Handhabung, Transport oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters vorliegt.
(6) Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(7) Sofern eine Prüfung von Änderungswünschen Mehraufwand erfordert, kann dieser Aufwand in Rechnung gestellt werden, wenn die Prüfung trotz Hinweis darauf ausdrücklich gewünscht wird.
§ 4a Beauftragung Dritter für eventuell notwendige Vorarbeiten
(1) tint-design behält sich vor, für eventuell notwendige vorbereitende Tätigkeiten wie den Ausbau, die Reinigung, Demontage oder Verarbeitung von Kundenobjekten¹ geeignete Partnerunternehmen (Dritte) zu beauftragen.
(2) Die Auswahl dieser Unternehmen erfolgt mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittunternehmen entsteht dadurch nicht.
(3) Durch die Beauftragung solcher Dritten wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zwischen tint-design und dem Drittunternehmen oder dessen Personal begründet. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrags gemäß §§ 611 ff. bzw. § 631 ff. BGB.
(4) tint-design haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch das beauftragte Drittunternehmen verursacht wurden, sofern kein Auswahlverschulden vorliegt.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) tint-design haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
(3) Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von tint-design.
§ 7 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von tint-design.
§ 8 Verbraucherstreitbeilegung
Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
¹ Der Begriff „Kundenobjekt“ bezeichnet sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder überlassenen Gegenstände, Materialien oder Fahrzeuge, an denen tint-design die vereinbarten Leistungen erbringt. Hierzu zählen insbesondere Fahrzeugscheiben, Fahrzeugteile, Interieurkomponenten, Gravurmaterialien sowie vergleichbare Werkstücke, die Gegenstand der Bearbeitung oder Verarbeitung sind.
Besonderer Teil A – Scheibentönung & Fahrzeugdesign
§ A1 Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Leistungen sind insbesondere die Folierung von Fahrzeugscheiben, individuelle Gestaltungselemente im Fahrzeugaußen- und innenbereich sowie Lasergravuren im Fahrzeuginnenraum.
§ A2 Montagebedingungen
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in gereinigtem Zustand übergeben wird. Bei mobilen Einsätzen sind geeignete Bedingungen wie ein überdachter Arbeitsbereich und ein Stromanschluss bereitzustellen.
(2) Nach der Folierung sind Pflegehinweise zu beachten, insbesondere das Unterlassen des Öffnens von Fenstern in den ersten Tagen und der Verzicht auf aggressive Reinigungsmittel.
(3) Für Schäden infolge der Nichtbeachtung dieser Hinweise haftet tint-design nicht.
§ A3 Materialeigenschaften
(1) Materialbedingte Effekte wie leichte Verfärbungen, Schrumpfungen oder Blasenbildungen gelten im Rahmen üblicher Toleranzen nicht als Mängel.
(2) Herstellergarantien der verwendeten Folien bleiben unberührt.
§ A4 Änderung des Leistungsumfangs
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
(2) Ein Mehraufwand zur Prüfung von Änderungswünschen kann berechnet werden, wenn dieser trotz vorherigem Hinweis ausdrücklich gewünscht wird.
§ A5 Technische Hinweise zur Scheibentönung
(1) Bei verstellbaren Seitenscheiben erfolgt die Applikation der Tönungsfolie nur im sichtbaren Bereich bei vollständig geschlossenem Fenster.
(2) Fehlt ein werkseitiger Siebdruckrand, kann produktionsbedingt ein schmaler Lichtspalt verbleiben.
(3) Eine vollständige Unterlegung der Folie unter die Dichtungen ist konstruktionsbedingt oft nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann dies nach individueller Absprache und gegen Aufpreis erfolgen.
(4) Bei stark gewölbten oder großflächigen Heckscheiben kann eine segmentierte Verlegung notwendig sein. Sichtbare Schnittkanten stellen keinen Mangel dar, sondern sind bauartbedingt.
§ A6 Verarbeitungshinweis zur Scheibentönung
(1) Trotz größter Sorgfalt kann eine vollständig staub- oder blasenfreie Folierung technisch nicht garantiert werden.
(2) In Randbereichen oder bei nicht demontierbaren Verkleidungen können vereinzelte Einschlüsse auftreten.
(3) Spiegelnde oder metallisierte Folien können solche Effekte optisch verstärken.
(4) Derartige Erscheinungen gelten nicht als Sachmangel und begründen keine Reklamation oder Gewährleistungsansprüche.
Besonderer Teil B – gravuren
§ B1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Gravur von Kundenobjekten, insbesondere Edelstahl, Holz, Acryl, Glas sowie Interieurteile im Fahrzeug, nach individueller Kundenspezifikation.
(2) Interieurteile sind grundsätzlich ausgebaut anzuliefern oder durch den Kunden zu demontieren.
(3) Gravuren erfolgen ausschließlich an ausgebauten Teilen.
(4) tint-design übernimmt keine Haftung für Schäden infolge des Aus- oder Wiedereinbaus oder daraus resultierende Funktionsstörungen.
§ B2 Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei individuell nach Kundenspezifikation gefertigten Gravuren ausgeschlossen.
§ B3 Material und Beschaffenheit
(1) Wird das Material vom Kunden bereitgestellt, übernimmt tint-design keine Haftung für Schäden, die im Rahmen des Gravurvorgangs entstehen.
(2) Materialbedingte Farb- oder Gravurtiefenabweichungen gelten nicht als Mangel.
(3) Für Schäden an Clips, elektronischen Bauteilen oder Oberflächen, die infolge unsachgemäßer Vorbereitung oder durch Demontage bzw. Montage entstehen, haftet tint-design nicht.
§ B4 Rechte an Vorlagen
(1) Der Kunde sichert zu, Inhaber aller Rechte an den gelieferten Vorlagen zu sein und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde stellt tint-design von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verwendung der übermittelten Vorlagen entstehen.